

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines Diploms, einer Gründungsurkunde, einer Heiratsurkunde ...? Vertrauen Sie auf die Hilfe von ElaN Languages. Für nahezu jede Sprachkombination verfügen wir über vereidigte Übersetzer.
Weshalb eine beglaubigte Übersetzung? Einige offizielle Dokumente sind außerhalb ihres Ausstellungslandes nicht automatisch rechtsgültig. Ein vereidigter Übersetzer, der bei einem Amtsgericht registriert ist, muss diese erst übersetzen und beglaubigen. Dazu setzt er seine Unterschrift und einen Stempel unter die Übersetzung. Damit dokumentiert der Übersetzer, dass der Text eine wahrheitsgetreue Übersetzung ist. Und so hat das Dokument auch sofort Rechtskraft in dem Land des Gerichts, dem er angeschlossen ist.
Manchmal reicht eine beglaubigte Übersetzung nicht und Sie müssen Ihre Dokumente beurkunden lassen, damit sie rechtsgültig sind. Auch damit können Sie sich an ElaN Languages wenden.
Die beglaubigte Übersetzung erhält dann einen Stempel vom Amtsgericht. Dort vergleicht man auch die Unterschrift des Übersetzers mit der im Übersetzerregister hinterlegten Unterschrift. ElaN Languages hilft Ihnen gerne dabei, die Beurkundung Ihrer Dokumente zu regeln.
Denken Sie daran: Es ist nicht immer erforderlich, Ihre Dokumente beurkunden zu lassen. Um unnötige Kosten zu vermeiden, fragen Sie am besten zunächst bei der betreffenden Behörde nach.
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